Beginnen Sie mit unserem Suchtool für Firmennamen. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres Firmennamens kostenlos auf unserer Website und starten Sie Ihren Firmengründungsprozess.

Sehen Sie mit unserem kostenlosen Tool, ob Ihr Firmenname verfügbar ist.

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Bevor Sie Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich registrieren, müssen Sie sicherstellen, dass der von Ihnen gewählte Firmenname nicht bereits von einem anderen registrierten Unternehmen, einer anderen Marke oder einem anderen Domainnamen übernommen wird. Andernfalls kann es zu rechtlichen Problemen, Verwirrung oder einem Reputationsverlust kommen.

Um zu überprüfen, ob Ihr Firmenname im Vereinigten Königreich verfügbar ist, können Sie unser kostenloses Tool zur Überprüfung des Firmennamens oben oder eine der folgenden Methoden verwenden:

  • Nutzen Sie das Online-Namensuchtool von Companies House. Dieses Tool ist direkt mit dem Companies House-Register verknüpft, in dem alle im Vereinigten Königreich registrierten Unternehmen aufgeführt sind. Sie können Ihren gewünschten Firmennamen in die Suchleiste eingeben und sehen, ob dieser verfügbar ist oder nicht. Sie können auch die Details aller bestehenden Unternehmen sehen, die einen ähnlichen Namen wie Ihres haben.
  • Nutzen Sie das Online-Markensuchtool des Amtes für geistiges Eigentum. Mit diesem Tool können Sie nach eingetragenen Marken im Vereinigten Königreich und anderen Ländern suchen. Sie können Ihren gewünschten Firmennamen in die Suchleiste eingeben und prüfen, ob dieser als Marke eingetragen ist oder nicht. Sie können auch die Details aller bestehenden Marken sehen, die einen ähnlichen Namen wie Sie haben.
  • Verwenden Sie ein Online-Suchtool für Domainnamen-Registratoren. Mit diesem Tool können Sie nach verfügbaren Domainnamen suchen, die zu Ihrem gewünschten Firmennamen passen. Sie können Ihren gewünschten Firmennamen in die Suchleiste eingeben und prüfen, ob dieser als Domainname verfügbar ist oder nicht. Sie können auch die Details aller vorhandenen Domainnamen sehen, die einen ähnlichen Namen wie Sie haben.

Mithilfe dieser Methoden können Sie überprüfen, ob Ihr Firmenname im Vereinigten Königreich verfügbar ist, und mögliche Probleme oder Konflikte vermeiden. Allerdings sollten Sie bei der Wahl Ihres Firmennamens auch folgende Tipps beachten:

  • Wählen Sie einen Firmennamen, der einzigartig, einprägsam und leicht zu buchstabieren und auszusprechen ist.
  • Wählen Sie einen Firmennamen, der Ihre Markenidentität, Ihre Produkte oder Dienstleistungen und Ihre Werte widerspiegelt.
  • Wählen Sie einen Firmennamen, der nicht anstößig, irreführend oder sensibel ist. Auf der Website von GOV.UK finden Sie eine Liste mit Wörtern und Ausdrücken, die Sie nicht verwenden dürfen oder für deren Verwendung Sie eine Genehmigung benötigen.
  • Wählen Sie einen Firmennamen, der mit „Limited“ oder „Ltd“ endet, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrieren, oder mit „Public Limited Company“ oder „PLC“, wenn Sie eine Aktiengesellschaft registrieren möchten. Sie können auch die walisischen Äquivalente „Cyfyngedig“ oder „Cyf“ und „Cwmni Cyfyngedig Cyhoeddus“ oder „CCC“ verwenden, wenn Ihr eingetragener Sitz in Wales ist.

Wenn Sie weitere Informationen oder Anleitung zur Prüfung und Auswahl Ihres Firmennamens im Vereinigten Königreich benötigen, können Sie uns für eine kostenlose Beratung kontaktieren und wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Firmengründung.

Haben Sie Ihren Firmennamen gewählt?


Wählen Sie eines unserer Firmengründungspakete, um Ihr Unternehmen mit dem von Ihnen gewählten Namen zu gründen.


Packungsinhalt:
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ab 300 £ /Jahr *

Paket 1 beinhaltet:
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung + Nominee-Dienstleistungen

Ab 1.100 £ /Jahr *

Paket 2 beinhaltet:
Britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Schnelle Ausbildung (2 Stunden)
100 % Managed Formation (Wir erledigen alles für Sie)
Keine versteckten Gebühren
Adresse des eingetragenen Firmensitzes in London
Direktor/PSC-Dienstadresse
Digitale Postweiterleitung von Companies House & HMRC
Digitale Gründungsurkunde
Digitales Memorandum und Satzung
Digitales Aktienzertifikat
Protokoll der Digital First-Vorstandssitzung
Nominierter Direktor mit Wohnsitz in Großbritannien und britischer Staatsbürgerschaft
Ernennungsvereinbarung zum nominierten Direktor
Vollmacht (Kandidat > Sie)
Gesetzlicher Terminerinnerungsservice

* Bitte beachten Sie, dass wir umsatzsteuerpflichtig sind. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer (es sei denn, Sie haben Ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs).
** Der einmalige Paketpreis beinhaltet keinen laufenden Service oder Wartung, diese Dienste sind separat erhältlich.

Häufig gestellte Fragen zur Verfügbarkeitsprüfung für Firmennamen


A:Um einen Firmennamen zu reservieren, müssen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit diesem Namen registrieren. Dadurch wird verhindert, dass andere Personen denselben oder einen ähnlichen Namen für ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung verwenden. Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres Firmennamens, bevor Sie ihn registrieren.

A:Um herauszufinden, ob Ihr Firmenname zur Verwendung verfügbar ist, können Sie unser kostenloses Tool verwenden, das das offizielle Register der Firmennamen im Vereinigten Königreich überprüft. Es ist schnell und einfach zu bedienen und gibt Ihnen sofort eine Antwort. Geben Sie einfach den gewünschten Firmennamen ein und klicken Sie auf „Verfügbarkeit suchen“. Wenn Ihr Name vergeben ist oder einem anderen Namen zu ähnlich ist, müssen Sie möglicherweise nach anderen Optionen suchen.

A:Ihr Firmenname muss eindeutig sein und darf nicht zu sehr einem anderen registrierten Firmennamen ähneln. Sie müssen auch hinzufügen „Limited“ oder „Ltd“ am Ende Ihres Namens, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind (bedeutet dasselbe). Sie dürfen keine Wörter oder Ausdrücke verwenden, die sensibel, beleidigend oder unangemessen sind oder eine Verbindung zur Regierung oder zu lokalen Behörden suggerieren, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis dazu. Ihr Name wird nicht akzeptiert, wenn er gegen diese Regeln verstößt.

A:Einige Wörter sind in einem Firmennamen verboten. Zum Beispiel alle Wörter, die beleidigend oder illegal sind. Der Name eines Unternehmens darf keinen falschen Eindruck seiner Geschäftstätigkeit vermitteln und niemandem schaden.

Wörter und Ausdrücke, die einer Genehmigung bedürfen. Es gibt einige Wörter und Ausdrücke, die in einem Firmennamen nicht immer verboten sind, sondern einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen. Normalerweise beziehen sich diese Wörter und Ausdrücke auf die Regierung oder öffentliche Einrichtung, wie zum Beispiel „Königin“, „König“, „König“, „Polizei“, „Rechtskommission“ usw.

Wörter und Ausdrücke, die durch andere Gesetze geregelt sind. Beispielsweise dürfen Sie das Wort „Wohltätigkeitsorganisation“ nicht ohne die Erlaubnis der Wohltätigkeitskommission verwenden. Das Companies House überwacht die Verwendung aller Wörter und Ausdrücke, die einer Genehmigung bedürfen oder reguliert sind. Ihr Unternehmen wird nicht registriert, wenn die Regeln nicht befolgt werden.

A:Nein, Sie können keinen Firmennamen ohne reservieren eine Firma gründen. Die einzige Möglichkeit, sich einen Firmennamen zu sichern, besteht darin, eine neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter diesem Namen zu registrieren.

Wenn Sie Ihren Firmennamen behalten möchten, aber nicht sofort mit dem Handel beginnen möchten, können Sie eine ruhende Firma gründen. Ein ruhendes Unternehmen ist ein Unternehmen, das keine Geschäftstätigkeit ausübt und keine Einkünfte erzielt. Sie müssen jedoch weiterhin die gesetzlichen Anforderungen für die Einreichung und Meldung Ihrer Unternehmensinformationen befolgen.

A:Ja, Sie können von der Verwendung des Wortes „Limited“ oder „Ltd“ in einem Firmennamen befreit werden, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen sind:

  • Ihr Unternehmen ist eine Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung
  • In der Satzung Ihres Unternehmens heißt es:
    • Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung oder Regulierung von Handel, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Religion, Wohltätigkeit oder einem beliebigen Beruf
    • Die Einnahmen der Gesellschaft werden zur Förderung ihrer Unternehmensziele verwendet
    • Das Unternehmen zahlt seinen Mitgliedern keine Dividenden
    • Im Falle einer Auflösung verlangt die Gesellschaft von ihren Mitgliedern, einen Beitrag zu ihrem Vermögen zu leisten

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie beim Companies House eine Befreiung von der Verwendung des Wortes „Limited“ oder „Ltd“ in Ihrem Firmennamen beantragen. Sie müssen einen Nachweis über die Ziele und Aktivitäten Ihres Unternehmens sowie eine Kopie Ihrer Satzung vorlegen. Das Companies House wird Ihren Antrag prüfen und die Befreiung gewähren oder ablehnen. Wenn die Ausnahme gewährt wird, können Sie das Wort „Limited“ oder „Ltd“ in Ihrem Firmennamen auf Ihrem Briefpapier, Ihrer Beschilderung, Ihrer Website und anderen Dokumenten weglassen. Sie müssen jedoch weiterhin das Wort „Limited“ oder „Ltd“ in Ihre Gründungsurkunde und alle anderen vom Companies House ausgestellten offiziellen Dokumente aufnehmen.

A:Ein Geschäfts- oder Handelsname ist ein Name, den ein Unternehmen zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit verwendet und der nicht sein eingetragener Firmenname ist. Ein Unternehmen kann mehr als einen Geschäfts- oder Handelsnamen haben und unterschiedliche Namen für verschiedene Produkte oder Dienstleistungen verwenden.

Ein Geschäfts- oder Handelsname ist keine juristische Person und hat keine separaten Rechte oder Pflichten gegenüber dem Unternehmen, dem er gehört. Ein Unternehmen muss in seinen offiziellen Dokumenten und Mitteilungen wie Rechnungen, Verträgen, Briefen und E-Mails immer seinen eingetragenen Firmennamen angeben. Ein Unternehmen muss außerdem seinen eingetragenen Firmennamen und seine Firmennummer offenlegen, wenn es einen Geschäfts- oder Handelsnamen verwendet.

Ein Unternehmen muss seinen Geschäfts- oder Handelsnamen nicht beim Companies House registrieren, muss jedoch bei der Wahl und Verwendung eines Namens bestimmte Regeln befolgen. Ein Geschäfts- oder Handelsname darf nicht verwendet werden:

  • Sie müssen mit einem bestehenden Firmennamen oder einer bestehenden Handelsmarke identisch oder zu ähnlich sein
  • Seien Sie beleidigend oder irreführend
  • Enthält sensible Wörter oder Ausdrücke, die einer Genehmigung bedürfen oder durch andere Gesetze geregelt sind
  • Ohne Genehmigung eine Verbindung zur Regierung oder Behörde andeuten

Ein Unternehmen kann seinen Geschäfts- oder Handelsnamen vor der Verwendung durch andere schützen die Eintragung als Marke mit dem Amt für geistiges Eigentum. Eine Marke ist ein Zeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet. Eine Marke kann ein Wort, ein Logo, ein Slogan, eine Form, eine Farbe, ein Ton oder eine beliebige Kombination davon sein. Eine Marke verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Zeichen für die damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der es verletzt.

A:Eine Marke ist ein Zeichen, das Ihren Namen oder Ihre Marke von anderen unterscheidet. Mit einer Marke erhalten Sie das ausschließliche Recht, das Zeichen für Ihre Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Mit einem eingetragenen Firmennamen erhalten Sie nicht automatisch Markenrechte. Wenn Sie Ihren Firmennamen vor anderen schützen möchten, müssen Sie ihn gesondert als Marke anmelden.

Zu eine Marke anmelden, Sie müssen ein Markenantragsformular ausfüllen und mit den erforderlichen Dokumenten und Gebühren an das UK Intellectual Property Office (IPO) senden.

Im Bewerbungsformular werden Sie nach spezifischen Informationen zu Ihrem Unternehmen gefragt, beispielsweise nach dem, was Sie registrieren möchten. Zum Beispiel ein Logo, Wörter oder ein Bild. Das IPO prüft Ihren Antrag und prüft, ob er den rechtlichen Kriterien entspricht. Der Registrierungsprozess kann einige Monate dauern, bis Sie eine Registrierungsbescheinigung erhalten.

Sie können auch Ihren Firmennamen und/oder Handelsnamen als Domainnamen registrieren, um sich Ihr Recht zur Online-Nutzung zu sichern.

Erfahrungsberichte und Rezensionen


Unser Ziel ist es, das bestmögliche Kundenerlebnis zu bieten, indem wir zuverlässige, qualitativ hochwertige Unternehmensdienstleistungen erbringen und uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden konzentrieren sowie auf deren Feedback und Vorschläge hören, um unsere Dienstleistungen ständig zu verbessern.
CG Incorporations Limited-Rezension von Misumi Kaizen Limited CG Incorporations Limited
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Wir nutzen CG Incorporations seit Mai 2013 für unsere Unternehmensgründung, Compliance und Prüfung für zwei unserer Unternehmen. Das Team war sehr einfallsreich, fleißig und gab immer sein Bestes, um sicherzustellen, dass unser Geschäft reibungslos verlief. Insbesondere ist Tripty ein verantwortungsbewusster, sachkundiger und proaktiver Berater, der in allen Unternehmensangelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite stehen kann. Sehr gut zu empfehlen!

Rezension von CG Incorporations Limited von Taher Slimi, Elizabeth International College of London Limited CG Incorporations Limited
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Es war eine tolle Erfahrung, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, ich bin sehr zufrieden, Sie sind sehr professionell und sehr qualifiziert, ich rate jedem dringend, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, ich freue mich sehr, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Es ist mir eine große Freude, Sie kennenzulernen, und ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken und Ihnen meinen ganzen Dank aussprechen. Alle Dankesworte reichen nicht mehr aus, um Ihnen zu danken.

Rezension von CG Incorporations Limited von Robert Nemet, Confidesk Limited CG Incorporations Limited
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Ich bin seit mehr als 5 Jahren Kunde von CG Incorporations. Sie waren immer hilfsbereit und zuverlässig. Sie erinnern mich rechtzeitig daran, alles für meine jährlichen Aufgaben bereitzustellen, sodass ich nie zu spät kam. Sehr empfehlenswert.